Erklärung zur Barrierefreiheit für Dienstleistungen

Im Rahmen unserer Barrierefreiheitserklärung möchten wir Ihnen einen Überblick über den Stand der Vereinbarkeit der unten beschriebenen Dienstleistung(en) mit den Anforderungen der Barrierefreiheit nach gesetzlichen Vorschriften (insbesondere mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – BFSG) geben.

Angaben zum Dienstleistungserbringer

Anwaltskanzlei Hötger, Dangmann & Kollegen
Inhaber: Damian Hötger

Büro Idar-Oberstein:
Mainzer Straße 34
55743 Idar-Oberstein
Rheinland-Pfalz

Büro Alzey:
Wilhelmstraße 28-30
55232 Alzey
Rheinland-Pfalz

Allgemeine Beschreibung der Dienstleistung

Wir sind eine Anwaltskanzlei und bieten Rechtsberatung und -vertretung in Idar-Oberstein sowie Alzay an.

Erläuterungen zur Durchführung der Dienstleistung

Über die Website https://www.hoetger-dangmann.de/rechtsgebiete/ informieren wir über die Leistungen unserer Firma. Sie haben die Möglichkeit über das Kontaktformular der Website eine Anfrage zu stellen/Termin zu buchen/Tisch zu reservieren, etc.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die oben genannte Dienstleistung ist vollständig mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) vereinbar.

Erstellung der Barrierefreiheitserklärung

Datum der Erstellung der Barrierefreiheitserklärung: 23.05.2025
Datum der letzten Überprüfung der o. g. Leistungen hinsichtlich der Anforderungen zur Barrierefreiheit: 23.05.2025

Einschätzung zum Stand der Barrierefreiheit

Die Einschätzung zum Stand der Barrierefreiheit beruht auf unserer Selbsteinschätzung.

Feedbackmöglichkeit und Kontaktangaben

Anwaltskanzlei Hötger, Dangmann & Kollegen
Inhaber: Damian Hötger

Büro Idar-Oberstein:
Mainzer Straße 34
55743 Idar-Oberstein
Rheinland-Pfalz

Büro Alzey:
Wilhelmstraße 28-30
55232 Alzey
Rheinland-Pfalz

E-Mail: kanzlei@hoetger-dangmann.de