Erklärung zur Barrierefreiheit für Dienstleistungen
Im Rahmen unserer Barrierefreiheitserklärung möchten wir Ihnen einen Überblick über den Stand der Vereinbarkeit der unten beschriebenen Dienstleistung(en) mit den Anforderungen der Barrierefreiheit nach gesetzlichen Vorschriften (insbesondere mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – BFSG) geben.
Angaben zum Dienstleistungserbringer
Anwaltskanzlei Hötger, Dangmann & Kollegen
Inhaber: Damian Hötger
Büro Idar-Oberstein:
Mainzer Straße 34
55743 Idar-Oberstein
Rheinland-Pfalz
Büro Alzey:
Wilhelmstraße 28-30
55232 Alzey
Rheinland-Pfalz
Allgemeine Beschreibung der Dienstleistung
Wir sind eine Anwaltskanzlei und bieten Rechtsberatung und -vertretung in Idar-Oberstein sowie Alzay an.
Erläuterungen zur Durchführung der Dienstleistung
Über die Website https://www.hoetger-dangmann.de/rechtsgebiete/ informieren wir über die Leistungen unserer Firma. Sie haben die Möglichkeit über das Kontaktformular der Website eine Anfrage zu stellen/Termin zu buchen/Tisch zu reservieren, etc.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die oben genannte Dienstleistung ist vollständig mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) vereinbar.
Erstellung der Barrierefreiheitserklärung
Datum der Erstellung der Barrierefreiheitserklärung: 23.05.2025
Datum der letzten Überprüfung der o. g. Leistungen hinsichtlich der Anforderungen zur Barrierefreiheit: 23.05.2025
Einschätzung zum Stand der Barrierefreiheit
Die Einschätzung zum Stand der Barrierefreiheit beruht auf unserer Selbsteinschätzung.
Feedbackmöglichkeit und Kontaktangaben
Anwaltskanzlei Hötger, Dangmann & Kollegen
Inhaber: Damian Hötger
Büro Idar-Oberstein:
Mainzer Straße 34
55743 Idar-Oberstein
Rheinland-Pfalz
Büro Alzey:
Wilhelmstraße 28-30
55232 Alzey
Rheinland-Pfalz
E-Mail: kanzlei@hoetger-dangmann.de